Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen für Ferienimmobilen (v.5)

DEUTSCH

1. Einleitung

Diese Mietbedingungen sind Bestandteil aller Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Vermietung, Vermittlung, Buchung und Abschluss und Kündigung von Mietverträgen für Ferienwohnungen, im Namen und auf Rechnung des Mietobjekt-Eigentümers, und dem Mieter (Gast), vermittelt oder vermietet durch Manuela M. Ferreira – Ferienwohnungen Arosa im Folgenden Vermittlerin genannt.

2. Mietpreis und Zusatzleistungen

A. Der Mietpreis wird aus den in der Rechnung und im Mietvertrag angegebenen Komponenten berechnet:

Mietpreis

Der Mietpreis gilt für das in der Rechnung bezeichnete Mietobjekt, die angegebenen An- und Abreisedaten, sowie die dort ange-benen maximale Anzahl der Personen und Anzahl Übernachtungen (Nächte).

Im Mietpreis inbegriffen sind folgende Leistungen: Energiekosten (Heizung, Strom, Wasser etc.), WLAN & TV (soweit vorhanden), Abfallgebühren für Hausmüll und Verbrauchsmaterial (WC-Papier, Abwaschmittel, Haushaltspapier) in haushaltsüblichen Mengen.

Zusatzleistungen

Nicht im Mietpreis enthalten und gesondert in der Rechnung ausgewiesen und berechnet werden folgende Zusatzleistungen: Obligato-rische Endreinigung, Bett-, Bad-, und Küchenwäsche, zusätzliche Serviceleistungen (zB Babybett, Gebühr für Haustiere, etc.), kostenpflichtige Zusatzeinrichtungen, wie Parkplatz, Schwimmbad etc., sowie regionale Abgabestruktur pro Mieter x Anzahl der Übernach-tungen.

Ausstattungsmerkmale und Zusatzleistungen des Mietobjekts sind auf den entsprechenden Seiten der Buchungsplattform aufgeführt.

B. Alle angegebenen Preise sind inklusive der für die jeweiligen Komponenten geltenden MWST.

C. Der Gesamtmietpreis ergibt sich aus der Summe aller Komponenten (Mietpreise plus Zusatzleistungen) der Rech-nung/Buchungsbetätigung.

3. Zustandekommen des Mietvertrages

A. Der Mieter muss volljährig sein und einen Identitätsnachweis (ID-Karte, Pass etc.) mitbringen. Mitreisende Bewohner müssen einzeln, mit Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum, registriert werden. Diese Details werden nach Abschluss der Buchung über die Guest App, E-Mail oder Messengerdienst abgefragt.

B. Der Mietvertrag kommt erst nach Eingang der Zahlung von mindestens der 1. Rate des auf der Rechnung ausgewiesenen Gesamt-Mietpreises auf dem Bank- oder Zahlungskonto der Vermittlerin.

C. Ist die vereinbarte 1. Rate des Mietpreises nicht bis spätestens 4 Werktage ab Datum der Rechnung bei der Vermittlerin eingetroffen, hat diese das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung und ohne gegenüber dem Mieter irgendwie ersatzpflichtig zu werden, anderweitig zu vermieten. Der Mietvertag gilt als nicht zustande gekommen.

4. Zahlungsbedingungen

A. Wenn beim Buchungsvorgang oder auf der Rechnung nicht anders angegeben, erfolgt die Zahlung des vereinbarten Gesamtmietpreises in 2 Raten, in der Regel zu je 50 %, in CHF mittels der angegebenen Zahlungsmethode auf dem Zahlungskonto der Vermittlerin. Bei Banküberweisungen gehen die Überweisungsspesen zu Lasten des Mieters.

1. Rate von 50 % des Gesamtmietpreises, fällig spätestens 4 Werktage ab Datum der Rechnung/Buchungsbestätigung

2. Rate von 50 % des Gesamtmietpreises, fällig spätestens 14 Kalendertage vor vereinbartem Mietantritt (Check-In Datum).

B. Bei Buchungen später als 14 Kalendertage vor Mietantritt (Check-In Datum) ist der Mietpreis zu 100 % spätestens 4 Werktage ab Datum der Rechnung/Buchungsbestätigung fällig.

C. Geht die 1. Rate nicht fristgerecht ein, kommt kein Mietvertrag zustande. Geht die 2. Rate nicht fristgerecht ein, kann der Mieter das Mietobjekt nicht übernehmen und nutzen. Der gesamte Mietpreis bleibt weiterhin geschuldet. Die Vermittlerin kann eine Nachfrist zur Zahlung einhalten oder sie hat das Recht den Mietvertrag zu annullieren. Siehe Abschnitt Mietantritt & Annullierung.

D. Zusätzliche, während der Mietzeit in Anspruch genommene Serviceleistungen, sind vor Ort in CHF bar zu bezahlen oder müssen spätestens während der Aufenthaltsdauer auf einem Bank- oder Zahlungskonto der Vermittlerin eingegangen sein. Eine Verrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mieters ist nicht zulässig.

e. Zahlungen per Kreditkarte oder elektronischem Zahlungsmittel können nur akzeptiert werden, wenn diese auf der Buchungsweb-seite oder der Rechnung ausdrücklich angegeben sind.

5. Mietdauer, Mietzweck und Nutzungsbedingungen

A. Der Mieter kann am Tag des Mietbeginns, frühestens ab 16.00 Uhr (Check-In Zeit) das Mietobjekt übernehmen. Weitere Check-In-Details erhält der Gast vor dem Check-In-Datum per Guest App, E-Mail, Messengerdienst oder einem anderen Kommunikationskanal.

B. Am Abreisetag muss der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr (Check-Out-Zeit) verlassen haben.

C. Das Mietobjekt darf weder ganz noch teilweise untervermietet, gewerblich oder für Gruppen- oder Verkaufsveranstaltungen genutzt werden und nur von der in der Rechnung genannten maximalen Anzahl und mit den namentlich registrierten Personen belegt und ausschließlich zu privaten Ferienzwecken genutzt werden. Die Vermittlerin hat das Recht, die Einhaltung dieser Bestimmungen jederzeit in geeigneter Weise nachzuprüfen.

D. Abweichende Nutzungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

6. Mietantritts- und Annullierungsbedingungen

A. Sollte der Mieter das Mietobjekt verspätet oder gar nicht übernehmen oder die vereinbarte Mietdauer nicht vollständig einhalten, bleibt der gesamte Mietzins, einschließlich der in Anspruch genommenen Zusatzleistungen geschuldet. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, mit Ausnahme für nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen.

B. Allfällige Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastungen, geschlossene Straßen, geschlossene Grenzübergänge etc.) liegen im Verantwortungsbereich des Mieters. Bei der Anreise orientiert sich der Mieter von sich aus rechtzeitig über die Verkehrslage durch die öffentlichen Informationsquellen. Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies der Vermittlerin so früh wie möglich mitzuteilen.

D. Es gelten folgende Annullierungsbedingungen:

 Der Mieter kann bis zu 31 Kalendertage vor vereinbartem Mietbeginn (Check-In Datum) schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall erstattet die Vermittlerin dem Mieter die geleisteten Anzahlungen.

 Bei einem Rücktritt innerhalb von 29 bis 14 Kalendertagen vor dem Datum des vereinbarten Mietbeginns beträgt die Annullierungsgebühr 50 % des vertraglichen Mietpreises, abzüglich nicht in Anspruch genommener Zusatzleistungen. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.

 Bei einem Rücktritt ab dem 13. Kalendertag vor Mietantritt (Check-In Datum), beträgt die Annullierungsgebühr 100 % des vertragslichen Mietpreises. Geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet, mit Ausnahme nicht in Anspruch genommener Zusatzleistungen.

 Geht die 2. Rate des vereinbarten Mietpreises nicht fristgerecht ein, hat die Vermittlerin das Recht, den Mietvertrag wegen Nichterfüllung zu annullieren. Die Annullierungsgebühr beträgt 50 % des vereinbarten Mietpreises. Bereits geleistete Anzahlun-gen für den Mietpreis werden nicht erstattet. Anzahlungen für nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen werden festgestellt.

e. Der Abschluss einer privaten Annullationsversicherung wird dringend empfohlen!

7. Bohnenstände

Das Mietobjekt wird dem Mieter in einem gereinigten und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Mängel und Beanstandungen am Mietobjekt hat der Mieter spätestens 24 Stunden nach der Übernahme der Vermittlerin mitgeteilt, andernfalls wird davon ausgegangen, dass sich das Mietobjekt samt Inventar in einem einwandfreien Zustand befunden hat.

8. Haftungspflichten des Mieters & Haftungen

A. Der Mieter verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die die Risiken für die Nutzung einer gemieteten Ferienwohnung abdeckt.

B. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benutzen, vor Schaden zu bewahren, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern zu nehmen und am Ende der Mietzeit mit allem Inventar und Schlüsseln wieder abzuwehren.

C. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in grober Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs, der Hausordnung, des Mietzwecks oder betreibt der Mieter im Mietobjekt illegale Aktivitäten oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich ver-einbarten Anzahl oder nicht registrierten Personen belegt, kann die Vermittlerin den Vertrag fristlos und entschädigungslos auflösen.

D. Der Mieter ist verpflichtet, das Apartment in dem bei Mietantritt vorgefundenen Zustand zu verlassen und hat vor der Abreise sämtliche Küchengeräte, Besteck und Geschirr nach Gebrauch zu reinigen und den Hausmüll zu entsorgen. Bei Nichteinhaltung ist die Vermittlerin berechtigt, dem Mieter zusätzliche Reinigungskosten für den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

e. Für selbstverschuldete Schäden am Mietobjekt oder am Inventar haftet der Mieter. Schäden müssen der Vermittle-rin unverzüglich angezeigt werden. Beschädigte oder unverrauchbare Gegenstände müssen in der Weise ersetzt werden, dass dem Vermieter hieraus kein Nachteil entsteht. Der Mieter haftet für verlorene Schlüssel und dadurch entstandene Folgekosten.

F. Bei der Nutzung von Internet/WLAN ist das geltende Recht einzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, auf keine gesetzeswidrigen Daten zuzugreifen. Die Eigentümerin oder die Vermittlerin übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Kompatibilität und Sicherheit des Internetanschlusses.

G. Für persönliche Gegenstände, die der Gast im Mietobjekt zurückgelassen hat, übernimmt die Eigentümerin oder Vermittlerin keinerlei Verantwortung oder Haftung. Über aufgefundene Sachen wird der Mieter über seine hinterlegten Kontaktdaten informiert. Verderbliche Sachen, wie Lebensmittel, werden entsorgt. Es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Fundsachen. Kosten für die Aufbewahrung und Nachsendung trägt der Mieter.

H. Der Mieter haftet solidarisch für alle Bewohner des Mietobjekts.

9. Mietkaution

Hat der Mieter eine Mietkaution geleistet, wird diese innerhalb von 10 Werktagen nach dem Check-Out-Datum zurückerstattet, sofern zu keinen Abzügen gekommen ist. Abzüge werden berechnet aufgrund von:

Hinterlassenen Schäden am Mietobjekt oder der Einrichtung, fehlendem Inventar, Verschmutzungen, die eine zusätzliche Reinigung erfordern und jeglichen anderen Kosten, die die Eigentümerin oder Vermittlerin aufgrund des Aufenthalts des Mieters anfallen.

10. Leistungsstörungen

Für Leistungsstörungen, deren Ursache ausserhalb Einflussbereiche der Eigentümerin oder der Vermittlerin liegen, insbesondere bei Krieg, Streik, Pandemien, Klimabedingungen, Naturkatastrophen usw., sowie für Leistungsstörungen im Bereich Sport- und Freizeitanalysen, Verkehr, Ver- und Entsorgung (zB Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung durch höhere Gewalt, örtlich bedingte oder globale klimatische Verhältnisse verursacht sind.

11. Meldepflicht

Gemäss Art. Gemäß Art. 4 Tourismusgesetz Arosa ist die Vermittlerin verpflichtet, ihre Gäste an Arosa Tourismus zu melden. Der Miete muss daher die notwendigen personenbezogenen Daten aller mitreisenden Gäste, wie Namen, Geburtsdaten, Adressen, Kontaktdaten usw. zur Verfü-gung stellen. Die Daten werden an Arosa Tourismus weitergeleitet.

12. Sonstiges

Wo dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Artikel des Schweizerischen Obligationenrechts. Für allfällige Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag gilt der Ort des Mietobjekts als Gerichtsstand. Massgebend ist das Schweizerische Recht.

Manuela M. Ferreira – Ferienwohnungen Arosa

Stand August 2023 v5

ENGLISCH

Mietbedingungen für Ferienhäuser (v.5)

1. Einleitung

Diese Mietbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit der Anmietung, Vermittlung, Buchung und dem Abschluss und der Beendigung von Mietverträgen über Ferienwohnungen, im Namen und auf Rechnung des Vermieters des Mietobjektes und des Mieters (Gast), vermittelt bzw. angemietet durch Manuela M. Ferreira – Apartments Arosa nachfolgend Vermittlerin genannt.

2. Mietpreis und Zusatzleistungen

Der Mietpreis errechnet sich aus den in der Rechnung/Buchungsbestätigung und im Mietvertrag genannten Bestandteilen:

Mietpreis (Zimmerpreis)

Der Mietpreis gilt für das in der Rechnung angegebene Mietobjekt, die angegebenen An- und Abreisedaten, sowie die dort angegebene maximale Personenzahl und Anzahl der Übernachtungen (Nächte).

Im Mietpreis sind folgende Leistungen enthalten: Energiekosten (Heizung, Strom, Wasser etc.), WLAN & TV (soweit vorhanden), Müllgebühren für Hausmüll sowie Verbrauchsmaterialien (Toilettenpapier, Flüssigwaschmittel, Haushaltspapier) in haushaltsüblichen Mengen.

Zusätzliche Dienstleistungen

Folgende Zusatzleistungen sind nicht im Mietpreis enthalten und werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen und verrechnet: Obligatorische Endreinigung, Bett-, Bad- und Küchenwäsche, Zusatzleistungen (zB Babybett, Gebühr für Haustiere etc.), kostenpflichtige Zusatzeinrichtungen wie Parkplätze, Schwimmbäder etc., sowie regionale Strukturabgaben (Resort-Fees) pro Mieter x Anzahl Übernachtungen.

Ausstattungsmerkmale und Zusatzleistungen des Mietobjektes sind auf den jeweiligen Seiten der Buchungsplattform aufgeführt.

b. Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer für die jeweiligen Komponenten.

c. Der Gesamtmietpreis ergibt sich aus der Summe aller Bestandteile (Mietpreise zzgl. Zusatzleistungen) der Rechnung/Buchungsbestätigung.

3. Abschluss des Mietvertrages

a. Der Mieter muss volljährig sein und einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass etc.) vorlegen. Mitreisende Bewohner müssen einzeln mit Vor-, Nachnamen und Geburtsdatum angemeldet werden. Diese Angaben werden nach Abschluss der Buchung über die Gäste-App, E-Mail oder Messenger-Dienst abgefragt.

b. Der Mietvertrag kommt erst nach Zahlungseingang mindestens der 1. Rate des auf der Rechnung ausgewiesenen Gesamtmietpreises auf dem Bank- oder Zahlkonto des Vermittlers zustande.

c. Sollte die vereinbarte 1. Rate des Mietpreises nicht spätestens 4 Werktage nach Rechnungs- bzw. Buchungsbestätigungsdatum eingegangen sein, hat der Vermittler das Recht, das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung anderweitig zu vermieten, ohne dem Mieter hierfür in irgendeiner Form Schadenersatz leisten zu müssen. Der Mietvertrag gilt dann als nicht zustande gekommen.

4. Zahlungsbedingungen

a. Sofern während des Buchungsvorgangs oder auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist, erfolgt die Zahlung des vereinbarten Gesamtmietpreises in 2 Raten à in der Regel à 50% in CHF mittels der angegebenen Zahlungsmethode auf das Zahlungskonto des Vermittlers. Bei Banküberweisungen gehen die Überweisungsgebühren zu Lasten des Mieters.

1. Rate in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises, fällig spätestens 4 Werktage nach dem Datum der Rechnung/Buchungsbestätigung.

2. Rate in Höhe von 50 % des Gesamtmietpreises, fällig spätestens 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Mietdatum (Check-in-Datum).

b. Bei Buchungen später als 14 Kalendertage vor Mietbeginn (Check-in-Datum) sind 100% des Mietpreises spätestens innerhalb von 4 Werktagen ab Rechnungsdatum/Buchungsbestätigung fällig.

c. Geht die erste Rate nicht fristgerecht ein, kommt kein Mietvertrag zustande. Geht auch die zweite Rate nicht fristgerecht ein, kann der Mieter das Mietobjekt nicht übernehmen und nutzen. Der gesamte Mietpreis bleibt geschuldet. Der Vermittler kann eine Nachfrist zur Zahlung gewähren oder hat das Recht, vom Mietvertrag zurückzutreten. Siehe dazu den Abschnitt Mietbeginn & Kündigung.

d. Während der Mietdauer in Anspruch genommene Zusatzleistungen sind vor Ort in CHF bar zu bezahlen oder müssen spätestens während der Aufenthaltsdauer auf einem Bank- oder Zahlungskonto des Vermittlers eingehen. Eine Verrechnung mit allfälligen Forderungen des Mieters ist nicht zulässig.

e. Zahlungen per Kreditkarte oder elektronischen Zahlungsmitteln können nur akzeptiert werden, wenn dies auf der Buchungswebsite oder der Rechnung ausdrücklich angegeben ist.

5. Mietdauer, Mietzweck und Nutzungsbedingungen

a. Der Mieter kann das Mietobjekt am Tag des Mietbeginns, frühestens ab 16 Uhr (Check-in-Zeit), übernehmen. Weitere Check-in-Details erhält der Gast vor dem Check-in-Datum per Gäste-App, E-Mail, Messenger-Dienst oder einem anderen Kommunikationskanal.

b. Am Abreisetag muss der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10:00 Uhr (Check-out-Zeit) verlassen haben.

c. Das Mietobjekt darf weder ganz noch teilweise untervermietet, gewerblich oder für Gruppen- oder Verkaufsveranstaltungen genutzt werden und darf nur mit der in der Rechnung angegebenen Höchstzahl und den namentlich angemeldeten Personen belegt und ausschließlich zu privaten Urlaubszwecken genutzt werden. Der Vermittler hat das Recht, die Einhaltung dieser Bestimmungen jederzeit in geeigneter Weise zu überprüfen.

Abweichende Nutzungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

6. Mietbeginn & Stornobedingungen

a. Übernimmt der Mieter das Mietobjekt verspätet oder überhaupt nicht oder hält er die vereinbarte Mietzeit nicht vollständig ein, bleibt der gesamte Mietpreis einschließlich der in Anspruch genommenen Zusatzleistungen geschuldet. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen, mit Ausnahme der nicht in Anspruch genommenen Zusatzleistungen.

b. Eventuelle Anreisehindernisse (wie z.B. Verkehrsstaus, gesperrte Straßen, geschlossene Grenzübergänge etc.) gehen zu Lasten des Mieters. Bei Anreise orientiert sich der Mieter rechtzeitig über die Verkehrslage durch die öffentlichen Informationsquellen. Kann der Mieter den vereinbarten Urlaub nicht antreten, hat er den Vermittler so früh wie möglich zu informieren.

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

 Bis 31 Kalendertage vor dem vereinbarten Mietbeginn (Check-in-Datum) kann der Mieter schriftlich vom Mietvertrag zurücktreten. In diesen Fällen erstattet der Vermittler dem Mieter die geleisteten Anzahlungen.

 Bei einem Rücktritt innerhalb von 29 bis 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Mietbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % des vertraglichen Mietpreises abzüglich nicht in Anspruch genommener Zusatzleistungen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

 Bei einer Stornierung ab dem 13. Kalendertag vor Mietbeginn (Check-in-Datum) beträgt die Stornogebühr 100% des vertraglichen Mietpreises. Geleistete Vorauszahlungen werden nicht zurückerstattet, mit Ausnahme nicht in Anspruch genommener Zusatzleistungen.

 Geht die zweite Rate des vereinbarten Mietpreises nicht fristgerecht ein, hat der Vermittler das Recht, den Mietvertrag wegen Nichterfüllung zu kündigen. Die Stornogebühr beträgt 50% des vereinbarten Mietpreises. Bereits geleistete Anzahlungen auf den Mietpreis werden nicht zurückerstattet. Anzahlungen für nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen werden zurückerstattet.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen!

7. Beschwerden

Das Mietobjekt wird dem Mieter in gereinigtem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Mängel und Beanstandungen am Mietobjekt hat der Mieter dem Vermittler spätestens 24 Stunden nach Übernahme mitzuteilen, andernfalls wird davon ausgegangen, dass sich das Mietobjekt samt Inventar in einwandfreiem Zustand befunden hat.

8. Sorgfaltspflichten und Haftungen des Mieters

a. Der Mieter verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die die Risiken aus der Nutzung des gemieteten Ferienhauses abdeckt.

b. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln, vor Schäden zu bewahren, die Hausordnung einzuhalten sowie Rücksicht auf die anderen Hausbewohner zu nehmen und es am Ende der Mietzeit mit sämtlichem Inventar und Schlüsseln wieder zu übergeben.

c. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner grob gegen die Pflichten zum sorgfältigen Gebrauch, die Hausordnung, den Mietzweck oder übt der Mieter gesetzeswidrige Tätigkeiten im Mietobjekt aus oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Zahl oder nicht angemeldeten Personen belegt, kann der Vermittler den Vertrag fristlos und entschädigungslos auflösen.

d. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zu hinterlassen, in dem sie sich zu Beginn der Mietzeit befunden hat und hat sämtliche Küchengeräte, Besteck und Geschirr nach Gebrauch zu reinigen sowie den Hausmüll vor der Abreise zu entsorgen. Bei Nichtbeachtung ist der Vermittler berechtigt, dem Mieter zusätzliche Reinigungskosten für den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

e. Für selbstverschuldete Schäden am Mietobjekt oder Inventar haftet der Mieter. Schäden sind dem Vermittler unverzüglich zu melden. Beschädigte oder unbrauchbar gewordene Gegenstände sind so zu ersetzen, dass dem Vermieter hieraus keine Nachteile entstehen. Für verlorene Schlüssel und die dadurch entstehenden Kosten haftet der Mieter.

f. Bei der Nutzung des Internets/WLAN ist das geltende Recht zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, keine rechtswidrigen Daten abzurufen. Der Eigentümer bzw. der Vermittler übernehmen keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit, Kompatibilität und Sicherheit der Internetverbindung.

G. Für persönliche Gegenstände, die der Gast im Mietobjekt zurückgelassen hat, übernimmt der Eigentümer bzw. Vermittler keine Verantwortung oder Haftung. Der Mieter wird über seine hinterlegten Kontaktdaten über Fundsachen informiert. Verderbliche Gegenstände, wie z.B. Lebensmittel, werden entsorgt. Es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Fundsachen. Die Kosten für Aufbewahrung und Nachsendung trägt der Mieter.

H. Der Mieter haftet gesamtschuldnerisch für sämtliche Bewohner des Mietobjektes.

9. Mietkaution

Wenn der Mieter eine Mietkaution bezahlt hat, wird diese innerhalb von 10 Werktagen nach dem Abreisedatum zurückerstattet, sofern keine Abzüge vorgenommen wurden. Abzüge werden auf der Grundlage von:

Hinterlassene Schäden am Mietobjekt oder an der Einrichtung, fehlendes Inventar, Verschmutzungen, die einer besonderen Reinigung bedürfen sowie sämtliche weiteren Kosten, die dem Eigentümer oder Vermittler durch den Aufenthalt des Mieters entstehen.

10. Leistungsstörungen

Für Leistungsstörungen, deren Ursache nicht im Einflussbereich des Eigentümers oder Beauftragten liegt, insbesondere Krieg, Streiks, Pandemien, klimatische Bedingungen, Naturkatastrophen usw. sowie Leistungsstörungen in den Bereichen Sport- und Freizeitanlagen, Transport, Ver- und Entsorgung (zB Wasser, Energie, Zufahrtswege) kann keine Haftung übernommen werden, insbesondere wenn diese Störung auf höhere Gewalt, lokale oder globale klimatische Bedingungen zurückzuführen ist.

11. Pflicht zur Meldung von Gästedaten

Gemäss Art. 4 des Arosa Tourismusgesetzes ist die Vermittlerin verpflichtet, ihre Gäste Arosa Tourismus zu melden. Demnach muss das Vermieterunternehmen die notwendigen Personendaten aller mitreisenden Gäste wie Namen, Geburtsdaten, Adressen, Kontaktdaten usw. übermitteln. Die Daten werden an Arosa Tourismus weitergeleitet.

12. Sonstiges

Soweit dieser Vertrag keine besonderen Bestimmungen enthält, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort des Mietobjekts Gerichtsstand. Massgebend ist Schweizer Recht.

Manuela M. Ferreira – Ferienwohnungen Arosa

Stand August 2023 v5